Parafisci

Parafisci
Nebenfisci, intermediäre Finanzgewalten; in der Güterversorgung der Bürger intermediärer Bereich zwischen privatem (Individualgüter, Marktprozess) und öffentlichem Bereich ( öffentliches Gut, Prozess der politischen Abstimmung).
- 1. Merkmale: a) Begriffsmerkmale: Rechtlich oft in der Form der öffentlich-rechtlichen Körperschaft; organisatorische Selbstverwaltung; finanziell weit gehende Autonomie mit kollektiver Finanzierung, z.B. über Zwangsabgaben (z.B. prozentualer Zuschlag der Kirchen zur Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung, Zwangsumlagen der berufsständischen Kammern) oder weitgehend autonom verwaltete staatliche Zuschüsse an Sozialfisken, Kammern, Sondervermögen, Wohlfahrtsverbände etc. (diagonaler Finanzausgleich). – b) Wichtigstes theoretisches Merkmal: Neben Produktion kollektiver Güter für die Mitglieder der P. stets als „gruppenexterner Effekt“ auch Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. P. sind auch in die Debatte um den funktionalen  Föderalismus mit einzubeziehen.
- 2. Entstehungsgründe: a) Entstehung der P. „von oben“: Einrichtung von neuen Institutionen mit Hoheitsfunktionen durch den Staatssektor oder durch die direkte „Auslagerung“ von bestimmten Aufgabenbereichen aus dem zentralen Budget (v.a. von F.K. Mann vertreten). Der P. wird auch als Hilfsfiskus bezeichnet oder – kritisch – wird von einer „Flucht aus dem Budget“ gesprochen.
- b) Entstehung der P. „von unten“: Zumeist selbstorganisierte Interessenverbände der Bürger, die erst nach und nach in eine gesellschaftliche Aufgabenerfüllung hineinwachsen (können). Ökonomisch begründet v.a. in der Kollektivgüterökonomik, aber auch in der  ökonomischen Theorie des Clubs oder der Verbände (bes. durch C. Smekal vertretene Richtung).
- 3. Beispiele: Als P. gelten unstreitig die klassischen P., wie Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Sozialfisci, wie Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Ständefisci, wie die berufsständischen Vertretungen des Handels, des Handwerks, der Industrie, der Landwirtschaft, der freien Berufe in speziellen Kammern und Verbänden. Daneben gelten als internationale P. z.B. die EU, Euratom und die Weltbank.V. a. unter dem Aspekt der P. „von unten“ wird aber inzwischen auch über die Parafiskalität von Parteien oder bestimmten Bürgerinitiativen etc. diskutiert.
- 4. Finanzwissenschaftliche Beurteilung: V.a. die klassischen P. werden oft kritisiert; es geht dabei bes. um die Umgehung bestimmter  Haushaltsgrundsätze, viele selbstständige Fonds machen die Haushaltswirtschaft der öffentlichen Hand unübersichtlich und unkontrollierbar. Dagegen wird heute beachtet, dass Spezialisierung, größere Beweglichkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung in kleineren organisatorischen Einheiten mit größerer Bürgernähe eine funktionale Differenzierung in der kollektivgüterwirtschaftlichen Versorgung oft erst ermöglichen. Bes. bei den P. „von unten“ ist die Einordnung in ein wünschenswertes Maß an funktionalem Föderalismus, an Partizipation und dezentraler Aufgabenerfüllung aber auch weiterhin umstritten ( Politikverflechtung). Neben ökonomischen Effizienz- und Effektivitätsaspekten weist die Diskussion oft über ökonomische Zusammenhänge hinaus.

Lexikon der Economics. 2013.

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